Unfallinstandsetzung | Ersatzteilrekonstruktion mit Kostenübernahme durch die Versicherung - OIdtimerparts

30 Aug 2022

Unfallinstandsetzung | Ersatzteilrekonstruktion mit Kostenübernahme durch die Versicherung

Der Alptraum aller Oldtimer-Fahrer, es kommt zum Unfall mit Sachschaden am geliebten Automobil. Aber keine Sorge, denn die Versicherung übernimmt ja alles, oder? Wir haben den Sachverhalt Unfallinstandsetzung bei seltenen Oldtimern, mit Blick auf die Nachfertigung nicht mehr erhältlicher Ersatzteile, einmal genauer betrachtet.

FOTO:FORTEPAN / Urbán Tamás, CC BY-SA 3.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0, via Wikimedia Commons

Grundsätzlich ist der Ablauf nach dem Unfall ähnlich, wie auch bei modernen Autos. Mal davon abgesehen ob Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko, der Schaden muss irgendwie reguliert werden. Dazu wird ein Sachverständiger beauftragt, der den Schaden begutachtet und kalkuliert, was die fachgerechte Reparatur im Gesamten kosten wird. Daraufhin liegt es an der Versicherung zu entscheiden, ob die Reparaturkosten mehr als 130% des Wiederbeschaffungswertes des Autos betragen und ob das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft wird oder die Reparaturen freigegeben werden.

Doch gerade bei seltenen Oldtimern ist es für Versicherungen häufig schwierig, den Wert genau zu bestimmen. Darum ist es ratsam schon vor der Zulassung des Oldtimers ein Wertgutachten von fachkundigen Prüfern erstellen zu lassen und dieses, bei einer zu erwartenden Wertsteigerung, auch alle 2 Jahre zu erneuern. Anhand dieses Gutachtens und dem aktuellen Marktwert ermitteln die Versicherungsgesellschaften dann den Wiederbeschaffungswert.

Bei modernen Fahrzeugen können die KFZ-Sachverständigen auf Programme zurückgreifen, in denen Ersatzteilpreise und Reparaturzeiten hinterlegt sind. Das vereinfacht die Unfallreparaturkalkulation. Für Old- und Youngtimer existieren solche Datenbanken gar nicht oder sind im seltensten Fall auf dem aktuellen Stand. Darum ist die Wahl eines fachkundigen Sachverständigen ist sehr entscheidend. Denn dieser muss Willens sein, den gesamten Reparaturweg mit der Werkstatt, bzw. euch zu begleiten und die Verfügbarkeit benötigter Ersatzteile und deren Preis manuell zu recherchieren. Wenn keine neuen Originalteile verfügbar sind und die Qualität nachgefertigter Teile von Drittanbietern nicht verifizierbar ist, so kann die Versicherung verlangen, dass die Reparatur mit Gebrauchtteilen vollzogen wird. Ausnahmen bilden hier Oldtimer bei den der Ausgangszustand derart außerordentlich war, dass der Verbau von Gebrauchtteilen abgewiesen werden kann. Außerdem kann es ebenso vorkommen, dass gar kein gebrauchtes Ersatzteil am Markt verfügbar ist.

Im Übrigen darf man als Geschädigter Anspruch auf die Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt erheben, sofern man nachweisen kann, dass bei den von der Versicherung aufgezeigten Alternativen eine fachgerechte Instandsetzung, z.B. aufgrund von fehlendem Fachwissens, nicht möglich ist.

Sind Ersatzteile überhaupt nicht mehr zu bekommen, bleibt nur die eigene Beauftragung einer Nachfertigung durch die ausführende Werkstatt bzw. den Besitzer. Damit die Kosten dafür von der Versicherung getragen werden, muss seitens des Sachverständigen und des Herstellers des Fahrzeuges eindeutig bestätigt werden, dass das Teil in absehbarer Zeit nicht mehr lieferbar ist. Auch der Versicherung ist es dann vorbehalten, eigene Recherchen durchzuführen, bevor sie die Freigabe gibt. Problematisch wird es, wenn es ein Unfall größeren Ausmaßes war und viele Teile nachgefertigt werden müssen, denn dann ist schnell die 130% Reparaturgrenze erreicht und es droht der wirtschaftliche Totalschaden.
Die Reproduktion von Autoteilen in kleinen Stückzahlen mit traditionellen Fertigungsmethoden ist äußerst kostspielig. Abhilfe schaffen hier additive Fertigungsverfahren, wie der 3D-Druck. Durch diese können Einzelanfertigungen oder Kleinserien bedeutend günstiger und schneller hergestellt werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass in vielen Fällen defekte Teile digital repariert werden können. Da die zu reproduzierenden Teile 3D-gescannt und in ein digitales Modell auf dem Computer gewandelt werden, lassen sich z.B. abgebrochene Clips wiederherstellen oder zerrissenes Gummi wieder fügen. Anschließend entsteht das Ersatzteil aus Stahl, Kunststoff, Gummi, oder vielen anderen Materialien, von ganz allein im 3D-Drucker und ohne die Notwendigkeit von teuren Gussformen. So ist es möglich z.B. nicht zu ersetzende Komponenten zu retten und wirtschaftlich zu reproduzieren. Wenn Du mehr diesen Themen wissen willst, schau Dir gerne auch unsere Artikel rund um Oldtimer und 3D-Druck Ersatzteile an.

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Die 3D Digital Warehouse GmbH gibt keine Gewährleistung auf die im Artikel angegebenen Aussagen. Im Zweifelsfall sollte bei der Abwicklung von Schadensregulierung immer ein Rechtsbeistand konsultiert werden.